Ab 01.07.2021 – neue Regeln für Umsatzbesteuerung von EU-Lieferungen an Verbrauchern (B2C)

Umsatzsteuer

Ab 01.07.2021 – neue Regeln für Umsatzbesteuerung von EU-Lieferungen an Verbrauchern (B2C)

Die Besteuerung von Umsätzen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr war immer mit Besonderheiten verbunden. Sollte im B2B-Bereich die Situation einigermaßen überschaubar sein, so werden die Vorgaben im B2C-Bereich, also bei Lieferung an Verbrauchern und Kleiunternehmern immer komplexer. Mit der Umsetzung des Umsatzsteuer-Digitalpakets zum 1.7.2021 wird es verschiedene Neuerungen bei der Besteuerung der Lieferungen von Waren an Privatpersonen

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